Investition / Honorarregelung
Eine Beratungsleistung umfasst das Eingangsgespräch (auch Erstgespräch genannt), systemisch-integrative Paartherapie, Paarberatung, Paar-Mediation, Paar-Coaching sowie Sexualberatung für Paare, Frauen und Männer.
Paargespräche:
für 90 Minuten Beratungsleistung: € 150,- Honorar / Klientenpaar
Einzelgespräche:
für 60 Minuten Beratungsleistung: € 100,- Honorar / Klient
Good Morning Tarif:
Geld sparen mit dem “10:00 Uhr Termin”
Paargespräche:
für 90 Minuten Beratungsleistung: € 120,- Honorar / Klientenpaar
Einzelgespräche:
für 60 Minuten Beratungsleistung: € 90,- Honorar / Klient
After Work Tarif:
Abends Zeit für Beziehungsfragen. Der “20:00 Uhr Termin”
Paargespräche:
für 90 Minuten Beratungsleistung: € 170,- Honorar / Klientenpaar
Einzelgespräche:
für 60 Minuten Beratungsleistung: € 110,- Honorar / Klient
Intensiv-Paarberatung am Wochenende:
ab € 960,- (Mindestanzahl: 8 Stunden pro Wochenende). Höherer Beratungsumfang nach individueller Vereinbarung.
Ich bitte Sie die Beratungskosten jeweils am Ende einer Sitzung in bar gegen Honorarnote / Quittung zu begleichen.
Beratung zu Partnerschaftsthemen wird nicht von Krankenkassen oder sonstigen Leistungsträgern übernommen. Der erste Grund besteht darin, dass systemisch-integrative Paartherapie/-beratung nicht die Behandlung von psychischen Störungen mit Krankheitswert zum Gegenstand hat und keine Heilkunde im Sinne des Psychotherapeuten- bzw. Heilpraktikergesetzes darstellt.
Der zweite Grund ist der, dass Krankenkassen und Privatkassen nur die bereits oben erwähnten psychischen Störungen mit Krankheitswert in ihren Leistungskatalog aufgenommen haben und daraus folgend andere Leistungen nicht refundieren können. Einzel- und Paarberatung erfolgt immer auf privater Abrechnungsbasis mit dem Zweck die eigene Lebensqualität zu erhöhen.
Sonderregelung:
Sollten Sie sich derzeit in einer für Sie finanziell sehr schwierigen Lage befinden, zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit, können wir miteinander unter Vorlage entsprechender Nachweise offen darüber sprechen und eine spezielle Honorarregelung vereinbaren – je nach Ihrer persönlichen Situation und meinen Möglichkeiten. Über diesbezüglich vereinbarte Sonderregelungen ist gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.